Angebot

Psychotherapie & Beratung


Psychotherapie für Einzelpersonen und Paare 

Beratung von Betroffenen und Angehörigen

Diagnostische Abklärungen

Kriseninterventionen

 

 

Schwerpunkte meiner therapeutischen Arbeit


Depressionen und Burnout

Ängste (u.a. Agoraphobie, soziale Ängste, Panikstörungen, generalisierte Ängste)

Zwänge und Zwangsspektrumsstörungen (u.a. Trichotillomanie)

Emotionale Instabilität

Traumatisierungen

Frauenspezifische Probleme (z.B. postpartale Depression, unerfüllter Kinderwunsch, Überforderungserleben in der Mutterrolle, etc.)

Trauerreaktionen

Beziehungsschwierigkeiten

Lebenskrisen

 

 

 

Kosten und Kostenübernahme


Seit dem 1. Juli 2022 können kantonal zugelassene psychologische PsychotherapeutInnen direkt über die Grundversicherung abrechnen. Dies bedeutet, dass die Kosten bei einem/r psychologischen PsychotherapeutIn von der Grundversicherung übernommen werden, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die ärztliche Anordung kann von  ÄrztInnen mit einem eidgenössischen oder einem anderen anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und –psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder ÄrztInnen mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin ausgestellt werden.

Eine ärztliche Anordnung gilt für 15 Therapiesitzungen und ist zeitlich nicht befristet. Werden danach weiterführende Therapiestunden benötigt, ist ein Informationsaustausch zwischen dem/der anordnenden ÄrztIn und der  psychotherapeutischen Fachperson notwendig. Danach können weitere 15 Sitzungen angeordnet werden. Soll die Psychotherapie nach 30 Stunden fortgesetzt werden, ist eine Kostengutsprache der zuständigen Krankenkasse nötig. Der Fortsetzungsantrag hat durch den/die anordnende ÄrztIn zu erfolgen und muss eine durch eine/n PsychiaterIn erstellte Fallbeurteilung enthalten. Der Fortsetzungsantrag kann bereits vor der 30. Stunde bei der Krankenkasse eingereicht werden.

 

In Krisensituationen kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen von Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen verschrieben werden.

 

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.